|
THE LOCKERBIE AIR - DISASTER
MEBO fires 100 E-mails to U.S. SENATORS Zurich, June 11, 2006 / INTERNET PanAm 103 Relative to the Government of Libya: Some of the "Lockerbie families" surprised, upset by the news,"the U.S. removes Libya from its list of nations that provide support for acts of international terrorism" and pressing Libya to pay the finale contract part total US$ 536 million. (the expiry date of the contract was March 2005!) Pls. read the information-link: >Victims of PanAm Flight 103< The U.S.Senat passed a resolution Wednesday night on the President. The resolution specifically calls on Libya to make the final payments still owed to the families of the victims of Pan Am Flight 103. Pls.read the Information-link >Res.504.109th CONGRESS 2d Session<: Expressing the sense of the Senate that the President should not accept the credentials of any representative of the Government of Libya without the expressed understanding that the Government of Libya will continue to work in good fait to resolve outstanding cases of United States victims of terrorism sponsored or supported by Libya. Including the settlement of cases arising from the PanAM 103 and LaBelle Discotheque bombings. The Senat resolution, which was sponsored by Senator Frank Lautenberg (D-NJ) and Senator Lindsey Graham (R-SC), was just the latest action undertaken by Congress on this issue. Protest about the Relatives money pressing. Shame! Shame! An E-mail action, which was sponsored by the private investgations firm, MEBO LTD/Switzerland, inform 100 Senators about the truth: >>> >Libya takes back its US$ 536 million fund for Lockerbie bereaved on April 10, 2005.The money was removed from the escrow (blocked) account in Switzerland, because the expiry date, on the compensation contrat (Kreindler) ended on March 30, 2005! This act was not to protest to the US State Department`s refusal to remove Libya 2005 from the list of states considered to support international terrorism. Libya`s promises ended fair, correct and fulfilled on March 2005. Information-links: Senators of the 109th Congress URL: http://www.senate.gov/general/contact_information/senators_cfm.cfm Victims of PanAm Flight 103 URL: http://www.victimsofpanamflight103.org/ Senate, Daily Digest URL: http://thomas.loc.gov/cgi-bin/dailydigest Zurich/Switzerland June 11, 2006 Senator Mr Frank R. Lautenberg (D-NJ) and to 99 Members of House of Representatives Hart Senate Office Building Washington Subject: SRES 504 ATS, 109th CONGRESS 2d Session S, RES. 504. Expressing the sense of the Senate that the President should not accept the credentials of any representative of the Government of Libya without the expressed understanding that the Government of Libya will continue to work in good faith to resolve outstanding cases of United States victims of terrorism sponsored or supported by Libya, including the settlement of cases arising from the PanAm Flight 103 and LaBelle Discotheque bombings. IN THE SENATE OF THE UNITED STATES, June 7, 2006 Dear Senator Mr Lautenberg and Members of House of Representatives The final part of the contract (Kreindler) between the PA 103 families and Libya ended fair, correct and fulfilled for Libya, since March 2005! The LaBelle case is a ongoing civilaction and have noting todo with the PA 103 affair. For your information pls. read the copys of our letters to the U.S. Department of State and the U.S: Department of Transportation (Federal Aviation Administration FAA) and visit our webpage URL: >http://www.lockerbie.ch< Yours sincerely Edwin Bollier VR MEBO LTD / Zurich/Switzerland Zurich/Switzerland, 23. May 2006 usfaa Open letter to
Betreff: The "Lockerbie-Tragedy" and the U.S. Department of Transportation Federal Aviation Administration (FAA) +++ Dear Mr President Bush
With respect to the Lockerbie victims Families group ( PanAm 103 aircrash). Till now, no motive for the bombing of PanAm 103 in the Lockerbie-Tragedy. On Internet, in English to be continued soon... Das "Schuldig-Urteil" eines schottischen Gerichts über den libyschen "Offiziellen" Mr. Abdelbaset Al Megrahi ist eine "Miscarriage" welche vorsätzlich und mit einer politisch motivierten unwahren Behauptung konstruiert wurde. Libyen und Mr. Megrahi haben nie die moralisch und rechtliche Schuld für das "Lockerbie-Attentat" übernommen, weil beide Beschuldigte nach glaubhaften eigenen Aussagen, nichts mit dem "Lockerbie-Attentat zu tun haben. Die neuen Entlastungsbeweise für das im Endstadium befindliche Reappeal sprechen nachweislich zu Gunsten Megrahis und Libyens. Der Staat Libyen wurde lediglich durch eine verhängnisvolle Klausel in einem UN-Vorvertrag frühzeitig (vor dem Prozess) genötigt, die Verantwortung für den entstandenen Schaden bei den Hinterbliebenen der Opfer, nach einer rechtsgültigen Schuldigsprechung des Gerichts gegen ihren "Offiziellen", zu übernehmen. Ohne die Akzeptierung wären die UN-Sanktionen gegen Libyen dazumal nicht ausgesetzt worden... (Responsibility for the handling our's official -but not guilt- for downing of a Pan- Am flight over Lockerbie Scotland) Der libysche Staat musste schliesslich den Schaden übernehmen, welcher u.a. in einer Entschädigungszahlung von US$ 2.7 Milliarden für die Hinterbliebenen der Lockerbie-Opfer gipfelte. Für eine Reappeal-Eingabe (2003) bei der Scottish Criminal Cases Review Commission des zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe verurteilten libysche Staatsbürgers Mr. Abdelbaset Ali Al Megrahi, machte die private "Support" *Firma für Mr.MEGRAHI und Libyen (*MEBO LTD, Switzerland) eine umfangreiche Hintergrund-Untersuchung im Lockerbie-Fall über die falschen fatalen Behauptungen, welche am Gericht in Kamp van Zeist zu ungunsten Megrahis als Tatsache gewertet wurden: 1. Ein Sprengstoffkoffer sei von AirMalta KM-180 in Frankfurt auf den PanAm Clipper Flug PA-103/A transferiert worden; 2. Ein nach Libyen gelieferter MEBO-Timer MST-13 hätte den Sprengstoff-Koffer aktiviert, welcher die Boeing 747 der PanAm 103 zum Absturz brachte. Der MEBO Untersuchungsrapport "Lockerbie 2006", wurde der Scottish (SCCRC) Reappeal-Commission und anderen involvierten Untersuchungs-Organisationen, u.a. dem BKA und auch Ihrem US Department of Transportation (FAA) am 27. März 2006 zur Prüfung der Vorhalte und einer Stellungsnahme zur Verfügung gestellt. In diesem Rapport machte MEBO Ltd schwere Vorwürfe an die Federal Aviation Administration (FAA), welche als oberste internationale "Air-Disaster"-Behörde für die Richtigkeit der Untersuchungen zwischen 1988-1991 im "Lockerbie-Fall" veranwortlich zeichnete. Die Federal Aviation Administration (FAA) hat zusammen mit anderen Untersuchungs Organisationen mitgeholfen die Rekordmenge von 15'000 "Witness- Statements" zu erstellen, war aber andernseits unfähig durch eine einfache Addition klarzustellen, dass u.a. keines der total 136, auf PA-103/A geladenen Gepäckstücke, dem AirMalta Flug KM-180 zugeordnet werden kann. The FAA department for Europa at Rome have overseen among other decisive things that a agent loaded at FRANKFURT to the PANAM flight PA-103/A, three (3) piece unknown mysterious bag's from KUWAIT coming from Lufthansa, flight LH-631. (mysteriously silent till now) Somit ergibt sich: 1. Kein Sprengstoff-Koffer Transfer von AirMalta KM-180 auf PanAm 103/A in Frankfurt. 2. Beim angeblich in Lockerbie aufgefunden Fragment eines MEBO-MST-13 Timers, handelt es sich um ein manipuliertes PC-Board eines nicht funktionstüchtigen Prototyp MST-13 PC-Boards, somit nicht von einem nach Libyen gelieferten MST-13 Timer stammen konnte. Es befremdet mich, dass das Department, der Federal Aviation Administration (FAA) zu den Vorwürfen im eingereichten MEBO-Rapport keine Stellung nehmen will. Warum ? Es zeichnet sich zusehens ab, dass im grössten Kriminalfall des Jahrhunderts, aus dazumal politischen Gründen, die Wahrheit zu ungunsten Libyens vereitelt werden musste. Das Urteil der SCCR Commission wird demnächst zur Wahrheitsfindung beitragen. Nicht zu vergessen ist der mit grosser Wahrscheinlichkeit unschuldig zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe einsitzende libysche Staatsbürger Mr. Abdelbaset Al Megrahi, auch ein Lockerbie-Opfer (Nr.271). Seine Hinterbliebenen: sind seine Frau und fünf Kinder... Darf ich Sie bitten bevor ein Medien-Wirbel entsteht, bei der FAA Behörde eine glasklare Stellungsnahme über den MEBO-Rapport anzuordnen, damit die "Libyen-Gegner", speziell bei einigen Hinterbliebenen der PanAm 103 Opfer, wie Daniel and Susan Cohen, Glenn and Carol Johnson und andere, durch ein Statement der Air Disaster Untersuchungs Administration FAA überzeugt werden können, dass meine Vorhalte über die fatalen Fehler, welche zweifelsfrei der FAA unterlaufen waren, der Wahrheit entsprechen. Die Tragädie Lockerbie muss dann neu 'inszeniert' werden... Notabene: Shame!!! Some of the Lockerbie families surprised, upset by news, "the U.S. removes Libya from its list of nations that provide support for acts of international terrorism" and pressing Libya to pay the finale contract part (expiry date, March 2005) of US$ 536 million... *Carol and Glenn Johnson predicted that families of the Lockerbie victims would be vociferous in their objections to Congress within the next 45 days if the administration does not force Libya to "keep its promises."
Hochachtungsvoll Edwin Bollier VR Link to "THE LOCKERBIE JUDGEMENT: AN ANALYSIS" TITEL: Lockerbie: $ 2.7 Billion Sham And Shame Link to "UN-Press Releas SC/7866 09.09.2003" Zurich 27 March 2006 Open letter to the +++ U.S. Department of Transportation Pls. forward this material to the FAA Office to the legal Officer *********** in the airport security field. Zurich / Switzerland, 22 March 2006
Dear Officer The MEBO-report from December 15, 2005 blames the decisive investigation report from the GERMAN BUNDESKRIMINALAMT (BKA police) responsible for the possibility of a false accusation: > "Bomb-Bag" transfered from AIR MALTA flight KM-180 to PAN AM flight PA-103/A at FRANKFURT < The BKA and the FAA department for EUROPE at ROME have overseen, among other decisive things, that a agent loaded at FRANKFURT to PANAM flight PA-103/A, three (3) piece unknown mysterious bag's from KUWAIT coming from Lufthansa, flight LH-631. (mysteriously silent till now). The bag transfer from AIR MALTA to PANAM at FRANKFURT was a "political lie". Please reed the new and proven MEBO-report and checked to see whether every- thing is okay against the incorrect BKA expertise ST-33 068507/88. Even if the two MEBO expert opinions concerning the fatal errors in the BKA ST-33 report are factually correct in my opinion and likewise judged to be correct by experts, an official material evidence statement from the BKA and FAA is absolutely indispensable. This opinion must be decisive as material evidence for the defence at the REAPPEAL at the highest level-- no suitcase was transferred in FRANKFURT from Air Malta KM-180 to Flight PA-103/A. Many thanks and kind regards. Edwin Bollier VR MEBO LTD/ SWITZERLAND One MEBO report FAKT:1 more above FAA >>> Zurich 20. February 2006 Lockerbie-Victim Number 271: Are human rights disregarded for Muslims? The Libyan citizen and muslim Abdelbaset Ali Al MEGRAHI is still suffering in a scottish prison after being convicted to imprisonment for life by a scottish court found him guilty to be the Lockerbie-bomber. As a matter of fact and based on actual and waterproof evidence of exoneration, Mr Al Megrahi would deserve to be released immediately. The question arises why the opening of the reappeal which was scheduled for September 2005 (!) is still pending. Could it be possible that this kind of delaying tactics is based on the simple fact that the SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION has a problem to excuse the most disgraceful miscarriage of justice in Scotland for more then one century? Zurich 1. January 2006 Seventeen years have passed since someone placed an IED on PanAm 103 and caused the crash over LOCKERBIE, SCOTLAND. I am firmly convinced that the truth will come out in 2006 that Mr. Abdelbaset Al MEGRAHI and LIBYA has noting to do with the LOCKERBIE-TRAGEDY. The new MEBO-report from December 15, 2005 blames the decisive investigation report from the GERMAN BUNDESKRIMINALAMT (BKA police) responsible for the possibility of a false accusation: >"Bomb-Bag" transfered from AIR MALTA to PANAM at FRANKFURT.< The BKA have overseen, among other decisive things, that a agent loaded at FRANKFURT to PANAM flight PA-103/A, three (3) piece unknown mysterious Bag's from KUWAIT, coming from LUFTHANSA, flight LH-631. (misteriously silent till now) Zürich, 23.November 2005 PLS VISIT>>> THE DISASTROUS AIR MALTA LIE:
Das "politische" 'LOCKERBIE-INDICTMENT' wurde vom schottischen Lord Advocate Peter FRASER, Baron FRASER of Carmyllie, von A-Z auf manipulierten Beweismitteln und vorsätzlich getürkten Vorfällen aufgebaut... Niemand hat das Recht sein finanzielles "Entschädigungs-Glück" über (US$ 2 Milliarden) auf dem Unschuldsrecht eines anderen aufzubauen. Die erste Abbildung zeigt: >>> MEBO MST-13 Timerfragment TRILOGIE das einzige massgebende Beweisstück eines MEBO MST-13Timerfragments, angeblich aufgefunden in den Trümmerteilen der abgestürzten Boeing 747 (Flug PA-103), welches den Link (die "Blutspur") des PanAm 103 Attentats von LOCKERBIE über MEBO LTD nach LIBYEN beweisen sollte. Photografiert am 12. Mai 1989 bei RARDE (Defense Research Agency military division at Fort Halstead), Abt. Dr. HAYES & FERADAY. Don't forget: BOLLIER wanted to dispute the evidence at Kamp van ZEIST but trial Judge, Lord SUTHERLAND, did not permit him to do so! Bei einer Wiederholung des Appeals, kann dem Gericht durch eine professionelle Digitalvergrösserung und forensische Expertise, sowie mit einem Zeugen bewiesen werden, dass das MST-13 Fragment zweifelsfrei von einem 8-play Prototype PC-Board abstammt welches von Zeuge Ing. U. LUMPERT (MEBO) fabriziert wurde. Die Expertise wurde bereits der Reappeal SCCR-Commission zur Beweiskontrolle übergeben. Zürich, 1.November 2005 ABOUT THE 'LOCKERBIE-GATE'... Nach Unschuldsbeweis und einem rechtsgültigen Freispruch durch ein schottisches Gericht, für Abdelbaset Al MEGRAHI nach dem Reappeal in der "LOCKERBIE-AFFÄRE", muss der unblutige Schadenersatz von US$ 2,16 Milliarden dem LIBYSCHEN VOLK zurückerstattet werden. Der bereits seit 4 1/2 Jahren (von insgesamt 27Jahren) unschuldig im schottischen Gefängnis sitzende Mr. Abdelbaset Al MEGRAHI und der Staat LIBYEN haben mit dem PanAm-103 Attentat, überprüft durch unsere umfangreichen Ermittlungen, Rekonstruktionen und Beweismitteln aller in Frage kommenden Faktoren, nachweislich nichts zu tun. Die Anklagepunkte des dazumaligen Lord Advokate waren zuwenig gut abgeklärt worden, dadurch muss die Professionalität des damaligen schottischen Gerichts in Frage gestellt werden. Eine willkürlich und überbordende Schadenersatzforderung von US$ 2.7 Milliarden 2'700'000'000.00, welche durch Nötigung gegen LIBYEN für die Hinterbliebenen der 270 leidigen Lockerbie-Opfer zustande kam und von (GIFCA) grösstenteils ausbezahlt wurde, dazu eine Auszahlung für eine fragwürdige Schadenersatzforderung im gleichen Kontext, an: MINMAR (495) Limited, London EC3M 1JP, UK, Beide Summen müssen nach dem erfolgreichen Reappeal von der SCOTTISH CRIMINAL CASE REVIEW COMMISSION (SCCRC) und eines zuerwartenden rechtsgültigen Gerichtsurteils, wonach MEGRAHI zu Unrecht durch falsche Beweismittel verurteilt wurde, vollumfänglich und mit Zinsen dem LIBYSCHEN VOLK zurückerstattet werden.
Die Schadenersatzansprüche stützen sich allein auf das fragwürdige schottische Skandal-Gerichtsurteil im "Lockerbie-Fall" ab, welches nach dem Appealverfahren den libyschen Staatsbürger Abdelbaset Al MEGRAHI, augenscheinlich aus politischen und nicht aus strafrechtlichen Gründen, vorsätzlich als Täter rechtsgültig zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt hatte. Anstössig war die im Agreement, durch Nötigung erzwungene und übereilte Auszahlung der Schadenersatzforderungen aus dem libyschen hinterlegten Deposit von US$ 2.7 Milliarden durch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in der Schweiz (BIZ). Die sichergestellte und verzinsbare Einlage zu Gunsten der Hinterbliebenen bei der BIZ von US$ 2.7 Milliarden hätte die Aufhebung der UN-Sanktionen gegen LIBYEN dadurch juristisch gesehen nicht behindert. Weitere Nachforschungen in dieser schleierhaften Angelegenheit werden in Auftrag gegeben. Die vorzeitige Auszahlung des Schadenersatzes, von einigen Hinterbliebenen als "Blutgeld" bezeichnet, verführte zur falschen Annahme und diente den internationalen Mainstream Medien für die weltweite Verbreitung der unwahren Darstellung, der Staat LIBYEN hätte die Verantwortung für das PanAm-103 Attentat übernommen, was der Premierminister GHANEM unmissverständlich bestritten hatte und auch klar festhielt, wonach der Libysche Staat zur Zahlung erpresst wurde. FAZIT: Der dazumal erpresste Schadensersatz für die Hinterbliebenen der 270 leidigen Opfer der "Lockerbie-Tragödie" von je US $ 10 Millionen, Total US $ 2,7 Milliarden (2'700'000'000), sollte nach folgenden vertraglichen Bedingungen in drei Teilen von der (GIFCA) Gaddafi international Foundation for Charity Associations, Vorsitzender Mr. Seif el Islam GADDAFI, geleistet werden:
Das Restdeposit von US$ 540 Millionen wurde auf Grund der neu gewonnenen Beweise bereits vom Sperrkonto der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) von der GIFCA Foundation nach LIBYEN zurückgeführt.. Libysche Bedingung: LIBYEN hatte zu keinem Zeitpunkt die Anschuldigungen akzeptiert, wonach sie für das "PanAm-103" Attentat über LOCKERBIE verantwortlich zeichnet, wie falsch in den internationalen Medien berichtet wurde. LIBYEN verpflichtete sich lediglich, die Schadenersatzforderungen für den angeblich angerichteten Schaden in der "LOCKERBIE-Tragödie", vom zur Zeit noch rechtsgültig verurteilten Staatsbürger Abdulbaset Al MEGRAHI, zu übernehmen. Dazu wurde LIBYEN von der UNO, verpflichtet weitere grösstmöglichste Untersuchungshilfe zu leisten, um u.a. die schottischen Schuldbehauptungen gegen ihren zu lebenslänglich Gefängnis verurteilten Staatsbürger Abdelbaset Al MEGRAHI im "LOCKERBIE-INDIZIENFALL", zu entkräften.
Für die Opfer des fatalen Abschusses des zivilen Airliners der IRANAIR Flug 655 durch das US Kriegsschiff USS VINCENNES im persischen Golf (290 Opfer) am 3.Juli 1988, sechs Monate vor dem PanAm-103 Attentat, bezahlte die USA den Hinterbliebenen der leidigen Opfer, von iranischen Staatsangehörigen je US$ 300'000.00, für die nicht iranischen Passagiere je US$ 2.9millionen... Für die zukünftige Rückforderung der Schadenersatz-Gelder für das LIBYSCHE VOLK, ist die in den USA domizilierterte >US INTERFOR, INC, INTERNATIONAL INVESTIGATIONS FIRM, NEW YORK< EDWIN BOLLIER Zürich, den 25. Oktober 2005 Das Skandalurteil der schottischen Justiz in der "Lockerbie-Affäre" wird zusehens zum "Rohrkrepierer" und bringt das hervorragende Ansehen der englischen Justiz in Bedrängnis von 32'000'000.00 US$ + 5% Zins , seit 8. November 1993 wurde durch die Anwaltskanzlei PRAGER DREIFUSS & LEHNER CH, im Auftrag von *MINMAR Ltd. London UK zurückgezogen. MEBO's "FEEDBACK" Die überraschende Stornierung der Forderung von MINMAR Ltd. gegen MEBO Ltd. dürfte u.a. augenscheinlich, durch die kürzlich in den Medien bekannt gewordenen ("Doubts" over Lockerbie evidence) und in dem bevorstehenden Reappeal Entscheid der SCOTTIS CRIMINAL CASE REVIEW COMMISSION (SCCRC) erfolgt sein. Zürich, den 3.Oktober 2005 Die seltsame Verzögerung des Reappeal der SCCRC Die Erwartung der offiziellen Bekanntgabe des Reappeals in der "Lockerbie-Affäre" im September 2005 ist noch nicht erfüllt worden. Ist die Verzögerung im unverbrauchten Budget zu suchen? Vom Gesamtbudget von £ 1,15 millionen waren Ende Juli 2005 für das Reappealverfahren erst £ 600'000 verbraucht worden... Das durch den grössten schottischen Justizirrtum entstandene "Lockerbie-Opfer" No. 271, der libysche Staatsbürger Mr. Abdelbaset Al MEGRAHI und seine "Supporter", erwarten täglich die Erteilung des förmlichen Reappeals der SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION. Dass die juristischen "Staff's" bei der SCCRCommission vermutlich Mühe haben der Wahrheit zufolgen zeigt die Absage an MEBO, beim deutschen BUNDESKRIMINALAMT (BKA), das Rechtshilfeabkommen zwischen UK und DEUSCHLAND auszunützen um die fatalen BKA-Ermittlungsfehler, welche MEBO aufgedeckt hat (dass u.a. kein Koffer von AIRMALTA auf die PANAM-103/A in FRANKFURT transferiert wurde) bestätigen zulassen. Es widerspricht der Aussage der Commission, dass es nicht im Sinne der SCCRC sei Ermittlungen anzustellen. Ein Beweis für das mögliche Gegenteil war die kürzlich in den Medien veröffentlichte Nachricht, dass der Experte Allen William FERADAY (RARDE), wegen der möglichen Fälschung des MEBO MST-13 Timerfragments in der "Lockerbie-Affäre" von der SCCRCommission neu einvernommen wurde. Wer sich weigert die neuen wegweisenden Ermittlungstresultate von MEBO, in der "LOCKERBIE-AFFÄRE" auf ihren Wahrheitsgehalt durch das BKA überprüfen zulassen, trägt nichts zur Vertrauenswürdigkeit bei. Es wäre heute, nach dem der Staat LIBYEN in die internationale Gemeinschhaft zurückgeholt wurde zeitkonform, im politischen "Kriminalfall LOCKERBIE" umzudenken und die vollen Hintergründe des Verbrechens aufzudecken um Mr. Abdelbaset Al MGRAHI und LIBYEN endgültig zu entlasten. NEWS: Zürich den 21. September 2005
MEBO hatte sich mit der Lockerbie-Affäre seit 1991 beschäftigt und kam nach dem verlorenen Appeal des Defenseteams DUFF & TAYLOR in Camp van Zeist, durch Studium aller Unterlagen und Insiderinformationen bereits 2001 zu dem Ergebnis, dass ein "Sprengstoff-Koffer Transfer" am Airport FRANKFURT von AIRMALTA auf den PANAM Flug PA-103/A kategorisch ausgeschlossen werden muss! Durch sachkundige Rekonstruktion kann von MEBO bewiesen werden, dass der bezeichnete "Sprengstoffkoffer" ein normales Passagiergepäck war, welches von BERLIN-TEGEL via FRANKFURT mit Flug PA-103/A nach LONDON- HEATHROW transportiert wurde und dort mit seiner Besitzerin, die Flugreise beendete und der Koffer ausklariert wurde. MEBO musste in seinen Publikationen mehrmals seine Rekonstruktionen im Kontext verändern, bezugsweise kleine Details wie Namen etc. verfälschen, um die Herkunft der Informationen zu verschleiern. MEBO hatte sich nie die Aufgabe gestellt, die Beteiligten des PanAm-103 Attentats zu ermitteln sondern zu beweisen: 1.>dass, das angeblich in LOCKERBIE aufgefundene Fragment eines MEBO Timer, Type MST-13 von einem Prototype MST-13Timer abstammt, welcher nicht nach LIBYEN geliefert wurde. 2.>dass kein Gepäcktransfer von AIRMALTA auf Flug PANAM 103/A im Airport FRANKFURT infrage kommt. Bei den folgenden neuen Publikationen, handelt es sich um den letzten Stand der MEBO Ermittlungen, welche der SCCRCommission für ihre Beratungen zur Verfügung standen. > > > MEBO WEBPAGE INTERNET Zürich, den 8.August 2005 600000 Das LOCKERBIE Reappeal kostete den schottischen Steuerzahler bis jetzt £ 600'000 (englische Pfund = ca. 1,5 millionen CHFr.) und soll demnächst eröffnet werden. Das Reappeal vom rechtsgültig, jedoch unschuldig verurteilten Libyer Abdelbaset Ali Al MEGRAHI im "Lockerbieprozess", kostete SCOTLAND seit der Eingabe des Reappeals im September 2003 über £ 600'000! Zur Erinnerung: Das Defenseteam von Mr. MEGRAHI verlangte im Rahmen der beweisbaren Möglichkeit einer "Miscarriage of Justice", bei der SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION (SCCRC) ein Reappeal. MEGRAHI wurde im grössten Kriminalfall des Jahrhunderts, in einem schottischen Indizienprozess in Kamp van Zeist schuldig befunden, die Boeing 747 von PanAm, Flug PA-103 über Lockerbie durch einen in MALTA eingeschleusten "Sprengstoff- Koffer" zum Absturz gebracht zuhaben. Dabei kamen 259 Passagiere und 11 ortsansässige Bürger von LOCKERBIE um ihr Leben. Für diesen angenommenen Tatbestand wurde MEGRAHI rechtsgültig zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe (27 Jahre) verurteilt. Die Kosten eines normalen Reappeal lagen letztes Jahr im Durchschnitt bei £ 6'900.-- In einer Vorstellung am SCCR-Commissionsreport verteidigte Reverend Graham FORBES (chairman) die Kosten von £ 600'000 und gab bekannt, dass es notwendig war drei neue juristische "Staff" zusammenzustellen, um den speziellen komplizierten und umfangreichen Fall von MEGRAHI zubearbeiten. Dazu kamen erhebliche Kosten von Mietausgaben für zusätzlich angemietete Offices und anderen Unkosten hinzu... TOM CORDON, Scottish Political Correspondent sagte folgendes in der Zeitung "The Herald": "When MEGRAHI's solicitor applied for a review to the commission, he said new evidence supported his client's claims of innocence and pointed the blame elswhere. However, he failed to give details. MEBO konnte in diesem Zusammenhang mit 9 Gutachten der Reappeal Commission in SCOTLAND überzeugend beweisen, dass durch die unprofessionelle und fehlerhafte staatliche Expertise vom BUNDESKRIMINALAMT in DEUTSCHLAND, das BKA die Verantwortung für die Auslegung des schottischen Gericht trägt; ein "Sprengstoff-Koffer" sei via FRANKFURT von AIRMALTA KM-180 auf den Panam Flug PA-103/A transferiert worden. Durch manipulierte Dokumente der Gepäcksbeförderung FA32 in FRANFURT und dem falschem Namen von Passagier W.WAGENFÜHRER anstelle von Frau Wiebke WAGENFÜHR konnte die Wahrheitsfindung am Gericht in Zeist vereitelt werden, da die wichtigste Entlastungszeugin nicht gefunden und dadurch nicht befragt werden konnte... Somit ist ein Gepäck-Transfer von AIRMALTA Flug KM-180 auf PA-103/A in FRANKFURT uneingeschränkt auszuschliessen! MEBO bemüht sich in DEUTSCHLAND in diesem hochkarätigen Kriminalfall, wegen Dokumenten-Manipulation, nachträglich eine Strafanzeige einzureichen. MEBO ist davon überzeugt, hätte Frau WAGENFÜHR am Gericht in Zeist ihre Reisedaten mit ihrem Koffer darlegen können, müsste heute Mr. MEGRAHI nicht sehnlichst im schottischen Gefängnis GREENOCK auf sein Reappeal warten und SCOTLAND hätte ein Problem weniger... MEGRAHI wurde nach einem 84-tägigen Prozess, unter schottischem Recht in Kamp van Zeist HOLLAND, als schuldig erklärt. Der Mitangeklagte Khalifa FHIMAH wurde in allen Punkten frei gesprochen. Die Kosten für diesen Prozess beliefen sich auf £ 75 million = 180 millionen CHFr. LIBYEN sollte $ 2.7 milliarden Schadenersatz den Hinterbliebenen bezahlen. EDWIN BOLLIER (EBOL) Quellenangabe: Teilweise aus "The Herald" Zürich, 12. Juli 2005 kurz Kurzübersicht über kriminelle Manipulationen in der Gepäck-Abfertigung am Flughafen Frankfurt, im Zusammenhang mit der "Lockerbie-Affäre". Ausgangslage:'Rechtsgültig behaupteter Tatbestand': In der Gepäckabfertigung FA32 in Frankfurt sei am 21.12.1988, um 13:07Uhr, zwischen der Gepäck-Erfassung von AIRMALTA, Flug KM-180, zwischen 13:04--13:10Uhr, am Counter No. 206/V3, ein "Sprengstoff-Koffer" codiert worden, welcher mit dem Tray B-8849 zum Laderaum der PanAm-103/A befördert wurde. Der Sprengstoff-Koffer sei via LONDON-HEATHROW auf PanAm Flug PA-103 transferiert worden, wo dieser um 19:03Uhr über LOCKERBIE explodierte und die Boeing 747 zum Absturz brachte. Resultat der Ermittlungen von MEBO: MEBO kann durch beweisbare Fakten rekonstruieren, dass obige Behauptung nicht der Wahrheit entsprechen kann, da es keinen Gepäcktransfer zwischen AIRMALTA KM-180 und PANAM PA-103/A gab! FAKT 1. Den Flug PA-641von Frau WAGENFÜHR vorsätzlich mit dem falschen Flug PA-643 zu vertauschen. FAKT 2. Die Daten aller angekommenen Flüge, wie Counter- und Flug Nummer, Zeit der Codierung, Menge des Gepäcks, Bemerkungen und Unterschrift des Kodierer, wurden zur Kontrolle von Sachbearbeiter des FA32 Gepäcksdienstes (FAG) auf regulären Worksheet's erfasst. Für die Fluggesellschaft 'PANAM' Division musste jeweils von den Counter-Crews, (Früh-/Spätschicht), zusätzlich ein Worksheet mit einer Zusammenfassung nach zeitlicher Reihenfolge der Ankunftszeiten, ausschliesslich der PanAm Flüge erstellt werden. Durch diese Massnahme wurden PanAm Flüge zweimal erfasst, einmal auf dem regulären Worksheet von FA32 für (FAG), ein zweites Mal auf der Zusammenfassung für 'PANAM'. FAKT 3. >Auf dem Gepäck Anlieferschein FA32 No.0000157, der Frühschicht BACH+WOLF, fehlt die Registrierung von Flug PA-643. >Der Flug PA-641/(643) wurde für die perfekte 'Täuschung' gut getarnt unter einer falschen Counter No.(5) anstelle der richtigen No.4 geführt. >Auf dem Worksheet No.0000080 wurde falsch für die Gepäckcodierung von Flug PA-643 nur eine Zeiteinheit von 13:16Uhr (Beginn der Codierung) angegeben. Das Zeitende der Codierung blieb offen. >Der von BACH+WOLF bediente Counter No.5 (bedient von 6:09-11:15Uhr), wurde ab 11:16Uhr wegen einer Störung ausser Betrieb gesetzt und danach, wegen der kleinen Menge von Gepäckanfall über Mittag bis 13:43Uhr, nicht bedient. >Das Worksheet No.0000074 wurde beweisbar mit einer falschen Counter No.5 anstatt richtig mit No.4 beschriftet und die Registrierung der Flüge PA-641 und PA-643 wurde aus vorsätzlichen und gezielten Gründen nicht vollzogen! Einschätzung von MEBO: Professionelle Manipulationen sollten die Wahrheit über das Potential des angeblichen Koffer-Transfer von Flug PA-643 auf PA-103/A vereiteln: Passagierin WAGENFÜHR's Koffer ex Tray No. B-8849 von Flug PA-641/(643) spielt die zentrale Rolle in der falschen "Darstellung", ein "Sprengstoff-Koffer" sei von AIRMALTA via FRANKFURT auf Flug PA-103/A transferiert worden. Die MEBO Ermittlungen beweisen zweifelsfrei, dass kriminelle Manipulationen auf den Worksheets und Anlieferscheinen der Gepäckabfertigung FA32 in FRANKFURT, für die unwahre fatale Behauptung des "Sprengstoff-Koffer" Transfers von AIR MALTA auf PanAm 103/A verantwortlich sind. Auf dem Frankfurter Flughafen wurden im Zusammenhang mit dem möglichen Transfer eines Gepäckstückes von AIRMALTA KM-180 auf PA-103/A -5 Arbeiter der Ladecrew KM-180, 1 Gepäckfahrer, 1 Interline-Schreiber, 2 Schichtleiter und 22 Gepäckarbeiter V3 vernommen. Siehe Details auf fogendem Rapport > > > EDWIN BOLLIER (EBOL) Zürich, 12.Juli 2005 pa641/643 Betrifft: Entlastungsbeweise im Reappeal, Abdelbaset Ali Al MEGRAHI, zu Handen der SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION (SCCRC) im Lockerbie-Fall 1.>Der angebliche "Sprengstoff-Koffer" ex Tray No.B-8849 von AIRMALTA Flug KM-180, war in Wirklichkeit ein grosser "grellroter" Stoffkoffer (Fabrikation DDR) von Passagierin Frau 'WIEBKE WAGENFÜHR' aus BERLIN, welche mit PANAM PA-641 via FRANKFURT online mit PA-103/A nach LONDON-HEATHROW reiste. 2.>Neuste Ermittlungen von MEBO führen zur Annahme, dass der PANAM Flug PA-643, sollte er existiert haben, ausschliesslich zur Täuschung einer falschen Spur in der 'LOCKERBIE-AFFÄRE' gebraucht wurde. Neue Hinweise nach welchen MEBO ermittelte ... Damit einer der wichtigsten Zeugen, in Kamp van Zeist, ein Passagier des angeblichen Transitfluges PA-643-103/A nicht beigebracht werden konnte, wurde der gesuchte Zeuge mekwürdiger Weise unter dem falschen Namen als Passagier WAGENFÜHRER getarnt! Es muss als grobfahrlässiger Mangel und als merkwürdig eingestuft werden, dass trotz falscher Namensführung, Frau Wiebke WAGENFÜHR, wohnhaft in BERLIN, im "Lockerbie-Prozess" nicht als Zeuge zur Befragung aufgeboten werden konnte, wedernoch zuvor vom Bundeskriminalamt BKA, der Scottish Police, des FAA und der FBI befragt wurde! Frau WAGENFÜHR hatte sich nach dem Absturz von PA-103 per Telefon bei PANAM selbst gemeldet. Alles was sie als Reaktion zurückbekam, war ein Telefonanruf von USA mit der Anfrage ob sie ihren Koffer in HEATHROW bekommen habe, was sie bejahte. MEBO hat die Zeugin nach umfangreichen Bemühungen ausfindig gemacht und sie ausgiebig über die dazumalige Flugreise befragen können. Nach Angaben von Frau WAGENFÜHR war sie nach Ende der zweiten Schulstunde um 10:00Uhr am 21.12.1988 zum Airport BERLIN-TEGEL gefahren, bei welchem sie vor 11:00Uhr, jedoch frühestens um 10:30Uhr angekommen sei und sofort eingecheckt hatte. Sie hätte einen auffallend grossen roten Stoffkoffer (DDR Fabrikat) mit abgerissenem Griff aufgegeben, welchen Sie in HEATHROW wieder ausklariert habe. Das Erinnerungsvermögen von Frau WAGENFÜHR hätte dazumal die "Indizien Konstruktion" des ominösen Gepäcktransfers von AIRMALTA, KM-180 auf PANAM 103/A sehr wahrscheinlich verhindert, wenn sie als Zeuge vorgeladen worden wäre. Am 21.12.1988 um 11:26Uhr wurde an (QU FRAPPA FRAUSPA FRAOOPA, von TXLKOPA 211126), ein Telex nach Frankfurt zu PANAM "Baggage Organisation" übermittelt, auf welchem von Flug PA-643 10 Passagiere, sowie 10 Gepäckstücke, für Transfers auf verschiedene Flüge via (FRA) angemeldet wurden. (Prod.0000210) Aus der "BAGGAGE INFO" geht hervor, dass in BERLIN-TEGEL die 10 Gepäckstücke, welche mit einem LDM-Telex nach Frankfurt avisiert wurden, angeblich im Container AVE 4967PA geladen waren:
Von den 10 Gepäckstücken, waren 9 Stück für inter-line, sowie ein (1) Koffer für den on-line Transfer PA-103/B* bezw. (A) bestimmt. 1 Koffer (B1) sollte vermutlich zu Passagier No.131 Frau W.WAGENFÜHR gehören, welche auf den Verbindungsflug PA-103/A nach LONDON-HEATHROW gebucht war? Rekonstruktion: Dies lässt sich mit dem Gepäckanlieferschein No. 0000157 und dem Worksheet No.0000080 überprüfen: Unter den Rubriken Container und Wagen musste vom Kodierer jeweils angegeben werden, in welcher Form das Gepäck dem jeweiligen Counter zugeführt wurde. (bei Container zusätzlich eine AVE Nummer Angabe) Die neun (9) inter-line Gepäckstücke wurden in einem *Wagen (nicht im Container) zum richtigen Counter No.4 gebracht. Das eine (1) on-line Gepäck von Passagierin WAGENFÜHR, wurde abgesondert, am Counter 206/ V3 um 13:07Uhr codiert und ohne X-ray Kontrolle auf den Flug PA-103/A befördert da die X-ray Kontrolle bereits in BERLIN-TEGEL durchgeführt wurde. Um 12:20Uhr (onblock) war die Ankunft von PA-641, in FRANKFURT. Dadurch wurde dem Flug PA-641, bezugsweise seinem Gepäck, eine *falsche Counternummer HM-5, zugeteilt! Das Worksheet No.0000080, zugehörig zur Codierung von Counter HM-5, wurde ohne Hinweis auf den Counterwechsel, ab Linie 5 von oben, am Counter HM-4 fatalerweise, weiterhin verwendet! Es wurden für den Flug PA-103/A, insgesamt nur 11 on-line Gepäckstücke zwischen 11:52--12:03Uhr am Counter HM-4 codiert. Dieses Gepäck kann über die Codierung, zweifellos den Flügen PA-637/PA-639 zugeordnet werden. Am Counter HM-5 wurde um 13:17Uhr ein (1) "echtes" inter-line Gepäckstück von Passagier A. AUBREY, mit der ex Tray No. B-8042 codiert und via X-ray Kontrolle, auf PA-103/A durchgecheckt. (Code: S-0070+Z1317). Dadurch muss zur Kenntnis genommen werden, dass der eine (1)Koffer von Passagierin WAGENFÜHR, nicht wie das (BKA) falsch ermittelte, über den Counter HM-5 codiert und mit dem Tray B-8042 auf PA-103/A befördert wurde, sondern über einen anderen Counter, in diesem Fall über Counter 206/V3 codiert und auf die PanAm PA 103/A transferiert wurde. Begründung: Auf dem Flug PA-641/643) wäre somit nur ein (1) Gepäckstück on-line auf den Transfer Flug PA-103/A gebucht worden.. Da der Verbindungsflug PA-103/A, in FRANKFURT erst um 15:49Uhr "on-block" war und zu dieser Zeit weder Gate noch Laderaum bekannt waren, musste nach Vorschrift und Rücksprache mit der Verkehrsleitung FA11, das Gepäck innerhalb 3/4 Stunden in das FAG Baggage-System, an einem beliebigen interline Counter eingecheckt werden. Im konkreten Fall wurde der auffallend rote Koffer der Passagierin WAGENFÜHR von Flug PA-641/643 beim Counter No. 206/ V3, von Kodierer KOCA, zusammen mit dem gleichzeitig codierten Gepäck von AIRMALTA Flug KM-180, zwischen 13:04--13:10 Uhr um 13:07Uhr codiert. Es war Usus, dass wenn nur 1-2 Gepäckstücke zwischendurch während der Codierung des Gepäcks einer anderen Fluggesellschaft codiert wurden, die Herkunft des fremden Gepäcks auf dem Worksheet nicht *notiert wurde. *Nur diesem Umstand ist es zuzuschreiben, dass durch die tatsächlich gleichzeitige Gepäckabfertigung der AIRMALTA am Counter 206/ V3 das Gericht in Zeist überzeugt war, der "Sprengstoff-Koffer" ex Tray No.B-8849, sei zu diesem Zeitpunkt von AIRMALTA KM-180 auf PA-103/A transferiert worden! FAKTENLAGE: 1.)>Es gab bei der PanAm Division, wedernoch bei FAG, keinen Hinweis über ein PTM/LDM-Telex, bezugsweise keine Vorbuchung über ein unbegleitetes Gepäckstück von AIRMALTA, KM-180 Transfer auf PA-103/A im Computerprogramm. Demzufolge wäre das Gepäck bereits am Counter 206/V3 zurückgehalten worden und zur Kontrolle mit dem Code "XZ81" via den (error channel in den controlroom) befördert worden. 2.)> Alle 136 Gepäckstücke, welche auf den Flug PA-103/A geladen wurden, können heute exakt den jeweiligen Flugzeuggesellschaften respektiv den Passagieren zugeordnet werden. Ein Gepäckstück von AIRMALTA Flug KM-180 war nicht dabei und kann absolut ausgeschlossen werden. 3.)> Zwischen der Zeit vom 12:20 bis 13:07Uhr existierte kein anderes Gepäck, ausser das "On-line" ex Tray No. B-8849 von PA-641/(643) von Frau WAGENFÜHR, für welches nur die Codierung S-0009+Z'1307 am Counter 206/ V3, übrig blieb. 4.)> Der Koffer, ex Tray No. B-8849 war dazu ein normales Passagiergepäck und gehörte zu Passagierin 131, W.WAGENFÜHR, welche von BERLIN-TEGEL via FRANKFURT nach LONDON-HEATHROW reiste und dort die Reise beendete. Damit war Gewähr gegeben, dass der Koffer ex Tray No. B-8849 nicht auf den Flug PA-103 nach JFK geladen wurde. 5.)>Durch vorsätzliche Manipulationen und gefälschte "Dokumente" im Zusammenhang mit oder unter Missbrauch von Flug PA-643, wurde versucht eine falsche Spur zu legen um die Darstellung, ein "Bomb-Bag" Transfer sei von AIRMALTA KM-180 auf PanAm Flug PA-103/A eingeschleust worden, aufrechtzuerhalten. 6.)>Unterstützung, welche auf eine kriminelle Manipulation des möglichen "Phantom" Flug PA-643 hinweist, findet sich auf der manipulierten Kopie des FA32 Gepäck-Anlieferscheins, No.0000158. Dieser "Lapsus" führte zu anderen Ungereimtheiten: Durch eine Schriftenanalyse wurde festgestellt, dass der Eintrag, Flug PA-643, von Kodierer BACH (Frühschicht-Crew) auf den Lieferschein No.0000158 der (Spätschicht-Crew), eingeschrieben wurde: verdächtig! 7.)>Im weiteren müssen durch das BKA Nachuntersuchungen stattfinden: Existierte überhaupt ein PanAm Flug PA-643 zwischen BERLIN-TEGEL und FRANKFURT im Monat Dezember 1988, oder wurde dieses "Flugmanöver PA-643" zweckdienlich für die Täuschung in der Lockerbie-Affäre erfunden? Nach dem BERLIN-Flugplan von 'PANAM', publiziert im PanAm Clipper Magazin, gültig gewesen ab 1.September 1988 (Hinweis Änderungen vorbehalten) blieb die Flugkombination PA-643 vakant. Vergleicht man den vorangehenden Flug PA-641 am 21.12.1988 mit dem Flugplan, Ankunft 12:25Uhr mit der tatsächlichen Ankunftzeit in FRA 12:20Uhr, sowie den nächsten Flug PA-645, Ank. 14:35Uhr, tatsächliche Ankunftzeit 14:36Uhr so wird klar, dass ein möglicher Flug PA-643 aus folgenden Gründen nicht um die Ankunftzeit 13:02Uhr (ONB) in FRA angekommen sein kann. Die zeitlichen PanAm Abflug-Abstände von BERLIN nach FRANKFURT, lagen seit Jahren während des Vormittags-Pendelverkehrs (Shuttleservic) zwischen 9:10Uhr (PA-637) bis 14:50Uhr (PA-647) um Minimum 60Min. bezugsweise Maximum um 75Min. VERGLEICH: 8.)>Sollte der Flug PA-643 an diesem Tag durchgeführt worden sein wäre er frühstens um 13:25Uhr in FRA "onblock" gewesen. Da ab 13:07Uhr keine weiteren "Baggage"-Transfers auf PA-103/A von PanAm Flügen aus BERLIN-TEGEL über das FAG System codiert wurden, ist das Bag ex Tray No. B-8849 von WAGENFÜHR eindeutig dem Flug PA-641 zuzuordnen! 9.)>Nach heutigem Ermittlungsstand ist ein "Bomb-Bag" Transfer von AIRMALTA auf PANAM 103/A in FRANKFURT definitiv auszuschliessen. 10.)>Arbeiter am Flughafen FRANKFURT V/3: Desweiteren waren 48 im Vorfeld V/3 beschäftigten Gepäckarbeiter, polizeilich überprüft worden. Anhaltspunkte für eine Einschleusung dieses Koffers (Vergleichsstück wurde vorgelegt) konnten nicht erbracht werden, da es diesen in FRANKFURT wahrscheinlich nicht gab. 11.)>Der Verkehrsassistent der Verkehrsleitung FA11, Günther KASTELEINER (Zeuge No.799 am Gericht in Kamp van Zeist) machte eine falsche Zeugenaussage, welche die Möglichkeit eines Transfer-Gepäcks von AIRMALTA KM-180 auf PanAm 103/A unterstützte. Er sagte am Gericht aus, dass insgesamt 25 inter-line Gepäckstücke über die Counter in Halle Mitte und im Vorfeld V3 codiert wurden.
* on-line von den Flügen PA-637/107 (6Bags), von PA-639 (5 Bags) aus TXL. Auch in diesem Fall können die inter-line, sowie die on-line Gepäckstücke exakt zugeordnet werden. Ein Gepäckstück von AIRMALTA KM-180 war nicht dabei. Der PanAm Flug PA-643 im Fokus: Selbst wenn der angebliche Flug PA-643 um 13:02Uhr in FRANFURT onblock gewesen wäre, hätten 5 Minuten gereicht um das on-line Gepäckstück von Passagierin No.131 WIEBKE WAGENFÜHR, von Gate B-41 zum Counter 206/V3 zu bringen und um 13:07Uhr zu codieren. On-line Gepäck wurde immer zuerst ausgeladen. Sollte der suspekte Flug PA-643 trotz allen Widersprüchen durchgeführt worden sein, wäre die Ankunft des Fluges nach den gegebenen Faktoren frühestens um 13:20Uhr in FRANKFURT angekommen. Hier erscheinen Ungereimtheiten, welche weitere Fragen aufwerfen: War das PTM/LDM Telex, Prod. 000210 existent bezugsweise manipuliert? Die Person, welche die falsche Darstellung "fabrizierte" und dokumentiert hatte, dass ein Gepäckstück von Frau WAGENFÜHR mit dem Flug PA-643 an Stelle von Flug PA-641 nach FRANKFURT befördert und über den Counter HM-5 um 13:17Uhr codiert wurde, hatte ein Problem: Mit dem Flug PA-641 stand das on-line Gepäckstück ab 12:20Uhr in Frankfurt für den Transfer auf PA-103/A zur Verfügung. Da zwischen 12:20--13:17Uhr nur ein *(1) Gepäck von PanAm- BERLIN-TEGEL nach FRA angeliefert wurde war klar, dass es sich beim codierten Gepäck am Counter 206/V3 um 13:07Uhr, nur um das Gepäckstück ex Tray B-8849 von WAGENFÜHR handeln konnte, nicht um ein Gepäck von AIRMALTA Flug KM-180! Um diese Tatsache zu vereiteln wurde das Gepäckstück von Frau WAGENFÜHR vorsätzlich dem Flug PA-643 zugeordnet. Ziel war es, das Gepäck auf dem Worksheet No.000080 dem falschen Counter HM-5 zuzuteilen, wo es um 13:17Uhr angeblich codiert und mit dem ex Tray No. *B-8042 auf den Flug PA-103/A transferiert wurde. Merkwürdig fällt auf, dass nur 1Bag, das "standby originating last-minute luggage" von H.AUBREY um 13:17Uhr am unbesetzten Counter HM-5 von einem nicht eruierbaren Kodierer, codiert und durchgecheckt wurde. (Code S-0070+Z1317) Dieses einzelne Bag mit der ex Tray No. B-8042 wurde auf dem Worksheet Prod. 0000080 nicht registriert! Von den insgesamt 13 inter-line Gepäckstücken, welche auf PA-103/A geladen wurden waren zwei davon sog. "last minute luggage". Das eine mit der ex Tray No. B-5620 muss dem Passagier No. 10 L.BENNETT und das Bag mit der ex Tray No. B-8042 dem Passagier No. 03 H. AUBREY zweifellos zugeordnet werden. Motiv: Mit dieser "Konvertierung" sollte der Counter 206/V3 für die falsche Darstellung, ein "Sprengstoff-Koffer" sei von AIRMALTA KM-180 um 13:07Uhr auf PA-103/A mit dem ex Tray B-8849 eingeschleust worden, reserviert bleiben. Diese Darstellung war nur möglich, wenn der Flug PA-643 vor 13:20Uhr onblock war. Deshalb wurde die Ankunftszeit auf 13:02Uhr vorgeschoben. Ein Koffer-Transfer AIRMALTA KM-180 auf PANAM PA-103/A in FRANKFURT ist uneingeschränkt auszuschliessen. >Die neuen Tatsachen ermittelt von MEBO, verlangen jetzt eine deutsche Strafuntersuchung über die Hintergründe der kriminellen Manipulationen und Fälschungen von Dokumenten damit es in der "Lockerbie-Affäre", mit Unterstützung internationaler Medien, endlich zum radikalen Umdenken kommt... EDWIN BOLLIER (EBOL) Zürich, den 26. Juli 2005 airmalta Eine weitere 'Insider' Informationsüberprüfung über die Gepäckabfertigung von AIRMALTA KM-180 Rechtsgültig wurde entschieden, dass ein Sprengstoffkoffer Marke "Samsonite" ex Tray No. B-8849, von AIRMALTA Flug KM-180 auf den PanAm Flug PA-103/A in FRANKFURT transferiert wurde, welcher später die Boeing 747 (mainflight PA-103) über LOCKERBIE zum Absturz brachte. AUSGANGSLAGE: Am 21. Dezember 1988 war der Flug AIRMALTA KM-180 im Airport FRANKFURT gelandet und um 12:48Uhr auf Position No.141 "onblock". Für die transfer Gepäckanlieferung-Kontrolle bei FA 32 war am 21.12.1988 "interline Writer" und Zeuge 824, ANDREAS SCHREINER (Frühschicht), unter der Verantwortung von Einsatzleiter W. SEIBEL, zuständig gewesen. Aus dem Gepäck-Anlieferschein FA 32 (Prod. 0000163 auf Linie 16 von oben und in "Column" 8 (Direkt von Pos.) geht klar hervor, dass der "Driver" nicht direkt von AIRMALTA, Position 141 zum Counter No.206/V3, gefahren war! *[siehe, kein (X)] Es muss als Irrtum bezeichnet werden, dass am Gericht in ZEIST von der Verteidigung (Duff & Taylor) u.a. über diesen wichtigen *Punkt kein Einspruch erhoben wurde und über die Ursache der indirekten Gepäckanlieferung, von Zeuge SCHREINER und dem "Driver" von Fahrzeug DW/VW-Nr.146, nicht hinterfragt wurde! Es muss davon ausgegangen werden, dass der "Driver" zusätzlich ein on-line Gepäckstück der PanAm Organisation (nicht bei "Sorter"), von Flug PA-641/(643) abholen musste. Es solle sich um einen grossen auffälligen grell-roten Koffer von Passagierin No. 131, Frau WIEBKE WAGENFÜHR gehandelt haben. Frau WAGENFÜHR ist mit dem PanAm Flug von BERLIN-TEGEL, als einzige Passagierin von PA-641/(643) mit einem (1) Gepäckstück, auf den Weiterflug mit PA-103/A nach LONDON-HEATHROW transferiert worden. Da das Gepäckstück on-line war, sollte es nach Möglichkeit direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen werden. Dies war nicht vollziebar, weil der Transitflug PA-103/A zu dieser Zeit noch als Flug PA-124 in VIENNA und in FRANKFURT, erst um 15:49Uhr, onblock war.. Nach den Vorschriften der PANAM musste ein on-line Gepäck, welches nicht innerhalb 3/4 Std. direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen werden konnte, in das FAG Baggagesystem an einem inter-line Counter in Halle Mitte (HM) oder im Vorfeld 3 (V/3) codiert und durchgecheckt werden. Im aktuellen Fall wurde der Koffer von WAGENFüHR, zusammen mit dem Gepäck von AIRMALTA Flug KM-180 zwischen 13:04--13:10Uhr, um 13:07Uhr am Counter No.206 V/3 erfasst und mit dem Code S-0009+Z1307 versehen. *Obgleich das On-line als inter-line Gepäckstück codiert wurde, erkannte das Computer Betriebssystem, dass es sich um ein on-line Bag handelte, welches bereits in BERLIN-TEGEL X-ray kontrolliert wurde. Passagierin WAGENFÜHR beendete mit ihren Gepäckstück den Flug in LONDON- HEATHROW. Dies garantiert, dass ihr Bag ein normales Passagiergepäck war und nicht auf den Hauptflug PA-103 nach JFK geladen wurde. DAZUMALIGER BAGGAGE ENTLADUNG-MODUS BEI 'PANAM' IN FRANKFURT: Nachdem ein PanAm Flugzeug in FRANFURT "onblock" war wurde von eigenem PanAm-Personal zuerst aus der Position (Hold 1) des Flugzeuges, das on-line Baggage ausgeladen und sichergestellt. Musste PanAm on-line Gepäck in das FAG-Baggagesystem codiert und durchgecheckt werden, weil das Transfer-Flugzeug oder der dazugehörige Laderaum nicht innerhalb 3/4 Std zur Verfügung stand, durfte das on-line Gepäck nur von Angestellten der FAG, bei der PANAM Division oder bei LB2 abgeholt und an die Counter HM oder V/3, im Flughafen FRANFURT angeliefert werden. Es war verboten, dass PanAm-Personal on-line und inter-line Gepäckstücke direkt zu den FAG Counter in Halle Mitte (HM) oder V/3 brachten. Dadurch ergibt sich auf dem Worksheet für die on-line Gepäcks Codierung immer einen vor- oder nach-zeitlichen Unterschied zum abgelieferten inter-line Gepäck, dazu ein möglicher Worksheet Wechsel. *NB: Es war Usus bei FAG, dass wenn nur ein einzelnes fremdes Gepäckstück zwischen der Codierung des Gepäcks einer anderen Fluggesellschaft codiert wurde, die Herkunft des fremden Gepäckstückes auf dem Worksheet nicht erfasst wurde! Gepäckstücke, welche nicht im Computersystem vorprogrammiert waren, wurden nicht weiter befördert und mussten mit dem Code 'XZ81' dem "error channel" zugewiesen werden, von wo aus das Gepäck durch Sachbearbeiter dem richtigen Flug oder dem "lost and found office" übergeben wurde. Die Rekonstruktionsabwicklung, beschrieben im zweiten Abschnitt auf Seite No.2 ist täuschend zutreffend auf den angeblichen AIRMALTA Gepäcktransfer auf den Flug PA-103/A und verleitete schliesslich zur definitiven, aber falschen Annahme, dass ein Gepäcktransfer zwischen AIRMALTA und PANAM in FRANKFURT stattfand... Das Bag ex Tray No. B-8849 von Flug PA-641/(643) aus BERLIN-TEGEL, war aber ein normales Passagiergepäck von Frau W.WAGENFÜHR. Ein angeblicher Gepäcktransfer, ex Tray B-8849 von AIRMALTA Flug KM-180 auf PanAm 103/A, kann durch die sachliche Rekonstruktion von MEBO bei der Gepäckabfertigung abschliessend ausgeschlossen werden. Mysteriös bleibt ein angeblicher Vorfall an welchen sich die dazumalig anwesende Baggage-Crew und der Kodierer von Counter 206/V3 nicht erinnern können! Keiner der Zeugen in Kamp van Zeist, welche im "Lockerbie-Prozess" vorgeladen wurden, wie Zeuge No. 824 Andreas SCHREINER (interline Schreiber), Zeuge No.782 Mehmet CANDAR und Mr. KOSCHA, beide von der Baggage-Crew, konnte sich an einen solchen Vorfall erinnern. Diese Zeugen hielten sich um diese Zeit in der Nähe von Counter No.207 V/3 auf! Eine Frage bleibt bis heute unbeantwortet: War der Eintrag im "security log" FA 32: "Smoke coming from a suitcase" ein verschlüsselter Code, bezugsweise die OK Information für einen unbekannten Einsatzleiter ("graue Eminenz"), welcher die kriminelle Abwicklung in der Lockerbie-Affäre so koordiniert hatte; dass der Koffer von PA-641/(643) WAGENFÜHR ins Gepäck von AIRMALTA KM-180 eingeschleust werden konnte? Es hat sich bis heute bestätigt, die dem Gepäckstück WAGENFÜHR vorsätzlich falsch zugeteilte ex Tray No. B-8042 am Counter HM-5 anstelle vom richtigen Counter 206/V3 mit der richtigen ex Tray No. B-8849, machte den Koffertransfer von PA-641/(643) zum wichtigsten zentralen Beweis in der Lockerbie-Affäre! Dies unterstützt das *Motiv, dass das Gepäck von PA-641/(643) WAGENFÜHR, durch Dokumentfälschung dem falschen Counter HM-5, codiert um 13:17Uhr mit Code S-0070+1317 und ex Tray No. B-8042 zugeordnet wurde. *Motiv: Dieser falsche "Tatbestand" konnte nur aufrecht erhalten werden, wenn das Gepäckstück von Passagier *W. WAGENFÜHRER mit dem angeblichen Flug PA-643 vor 13:20Uhr angeliefert wurde. Für diese Täuschung wurde die Codierung eines "last minute" inter-line Gepäcks vom Transferpassagier No.03 H. AUBREY benützt, welches am Counter HM-5, um 13:17Uhr erfasst und codiert wurde, jedoch weil inter-line, mit dem Tray No. B-8042 über die X-ray Kontrollstelle B-46 geführt wurde. *Zur Erschwerung zur Wahrgeitsfindung wurde zusätzlich der Name von Passagierin WIEBKE WAGENFÜHR durch den Passagier W.WAGENFÜHRER verschleiert! Korrekt ist: Passagierin 131 WIEBKE WAGENFÜHR kam mit Flug PA-641/(643), onblock 12:20Uhr in FRANKFURT an. Ihr on-line Gepäckstück wurde nicht am Counter HM-5, sondern am Counter 206 V/3 codiert und mit dem Tray B-8849 zu Flug PA-103/A befördert. In diesem Zusammenhang bleibt eine weiterere Sache ungelöst: Welcher Kodierer hatte das "last minute" inter-line Gepäckstück von H.AUBREY, ex Tray No. B-8042 um 13:17Uhr, zu dieser Zeit am unbesetzten Counter HM-5, codiert? Auf weitere schwerwiegende Mängel im "Lockerbie-Prozess" muss hingewiesen werden. Fundamental wichtige Zeugen wurden nicht eingeladen: Warum? >wie Frau W.WAGENFÜHR, Passagierin No.131 von Flug PA-641/(643), >die FA32 Kodierer von Counter HM-5, WOLF und BACH, welche mit den falsch registrierten Counternummern HM-5 anstelle HM-4 auf den Worksheets und den fragwürdigen Anlieferscheine, eine bedeutende negative Rolle spielten. >der Kodierer von Counter No.206 V3 Mr. KOCA, welcher das Gepäck von AIRMALTA KM-180 und den auffällig grossen grell-roten Koffer mit der ex Tray No. B-8849 von WAGENFÜHR, codiert hatte. >Die BKA Ermittlungen zeigen, dass u.a. 5 Mitarbeiter der Ladecrew, der Gepäckfahrer, der Interline Schreiber/Kodierer, alle im Zusammenhang mit dem Gepäckscodierung des KM-180 Fluges am Counter 206/V3, nur über inem vorgezeigten braunen "Sprengstoff-Vergleichskoffer" Marke "SAMSONITE" befragt wurden. Niemand konnte sich an einen solchen Koffer erinnern.>Hätte das BKA nach dem Lockerbie-Attentat bei ihren Ermittlungen, Kodierer KOCA und andere Ladecrew Mitarbeiter von Counter 206 V3 nach einem auffallend grossen grell-roten on-line Koffer aus Flug PA-641/(643) von Pass. WAGENFÜHR befragt, müsste der zu lebenslänglich Gefängnis verurteilte Abdelbaset Al MEGRAHI, rechtsgültig aber als Unschuldiger im schottischen Gefängnis GREENOCK einsitzend, sehr wahrscheinlich nicht auf sein REAPPEAL warten... >Nach einen auffallenden grossen grell-roten Leinenkoffer (Fabrikat aus der DDR) mit abgerissenem Henkel (von Passagierin No.131 WAGENFÜHR) zu fragen, wurde vom BKA und am Gericht in Zeist, unterlassen! Warum? >MEBO ist bis heute davon überzeugt, dass sich der angebliche Koffertransfer von AIRMALTA auf PA-103/A, nach allen Erkenntnissen der nicht befragten Zeugen zu Gunsten des Angeklagten, Abdelbaset al MEGRAHI und LIBYENS frühzeitig aufgklärt hätte. EDWIN BOLLIER (EBOL) Zürich, den 5.August 2005 13Ergänz Weitere Überprüfungen: Ergänzende Erkenntnisse von Gepäckanlieferungen FA32 am Airport FRANKFURT Flug PA-637 war in FRANKFURT ca. 40 Minuten zu spät von BERLIN-TEGEL, um 10.42 Uhr angekommen. Im BKA Ermittlungsrapport ST-33-068507/88 des BUNDESKRIMINALAMT DEUTSCHLAND, wurde auf Seite 23 folgendes dargestellt: Text: MEBO Kommentar: Zweitens: Das PanAm Personal durfte nicht persönlich Transfer Baggage an die Counter in Halle Mitte und V/3 bringen. Baggage, z.B. on-line Gepäck welches nicht direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen werden konnten, musste von FAG-Personal bei PANAM-Division oder LB2 abgeholt werden und an die jeweiligen Counter zur Codierung und Weiterbeförderung gebracht werden. Durch das BKA wurden bei der PANAM-Umbuchabteilung nur drei Gepäck-Messages sichergestellt, welche folgendes belegen (Anlage5):
BKA Text: Von PA-637, vorgesehen in FRANKFURT auf PA-107, wird mit PA-103/A zum Ziel LONDON nachgesandt. MEBO: *Zu den 4 Koffer, angeliefert von PA-637, müssen 2 unbegleitete Koffer Marke "Samsonite" von PANAM Pilot John HUBBARD dazugezählt werden. NB: Ein zusätzlicher Passagier Mr. Kenneth GIBSON, Angerhöriger der US-Armee, war ebenfalls auf PA-637 und ab FRA auf PA-107 mit einem (1) Gepäckstück gebucht, wurde aber nach Nachforschungen von MEBO in BERLIN-TEGEL kurzfristig auf den Flug PA-639/ PA-107 umgebucht. Total 5 Gepäckstücke, davon eines von GIBSON und 4 Bags welche weiteren z.Z. unbekannten Passagieren vom vorgebuchten Flug Flug PA-107 zugeteilt werden müssen, wurden auf den Flug PA-103/A nach LONDON-HEATHROW geladen. Nach den BKA Ermittlungen (Seite 25) gaben alle Personen bei den Vernehmungen an, dass ihr Gepäck mit PA-103/A in London ankam. MEBO Auslegung: 1.>Es kann von der genannten Anlage 5 vom BKA nur abgeleitet werden, dass das Baggage von 3 Passagieren vom gebuchten Flug PA-637/ PA-107 auf den Flug PA-103/A umgebucht wurde. 2.> Auf PA-637 waren anfänglich nicht 4 sondern 5 Gepäckstücke von 4 Passagieren gebucht [LECKI(1), TRAUTMANN(2). PILZ(1)]. Das fünfte (5) Gepäckstück gehörte dem Passagier Kenneth GIBSON. Zusätzlich müssen 2 eingecheckte unbegleitete "Bags" von Pilot John HUBBARD dazugezählt werden. Da GIBSON mit seinem Gepäckstück auf den Flug PA-639/PA-107 kurzfristig umgebucht wurde, befanden sich auf PA-637 nur 6 Gepäckstücke, welche für den Transitflug PA-107 ab FRA vorgesehen waren. Es gilt als gesichert, abgestützt auf den Anlieferschein No. 0000161 und dem Worksheet No. 0000082, dass das Gepäck von PA-637 gebucht gewesen für PA-107, nicht aber am Counter No. 201 V/3 codiert und auf den Transitflug PA-103/A weiterbefördert wurde. (Code am Counter 201 V/3 = S-0014+Z) Diese 6 Gepäckstücke von PA-637/PA-107 wurden nachträglich durch FAG Personal vom Loadingtrack von PA-107 zum Counter HM-4 gebracht, von wo die Bags um 12:00Uhr zusammen mit weiteren 5 Bags von PA-639, codiert um 11:59Uhr, auf PA-103/A transferiert wurden. Laut Anlieferschein No. 0000157 war der Flug PA-639 in FRANFURT um 11:39Uhr onblock. Das Baggage wurde um 11:51Uhr beim Counter HM-4 in Halle Mitte angeliefert. Am Counter HM-4 wurden somit zweifelsfrei zusätzlich die 11 *unbegleiteten on-line Gepäcksücke von ex Flug PA-637 und PA-639 zwischen 11:59--12:00Uhr codiert und mit dem Code (S-0072+Z=Counter HM-4) auf den Flug PA-103/A transferiert. *Da Passagier Kenneth GIBSON den Transitflug PA-107 in FRANKFURT verpasst hatte, musste er auf PA-103/A umbuchen und wurde dadurch zufällig Begleiter seines angeblich "unbegleiteten" Gepäckstückes. EDWIN BOLLIER (EBOL) Zürich 20 May 2005 The Bombing of PanAm Fligth 103 over LOCKERBIE: Case Not Closed The SCCR'Commission will finish the receipt from any exoneration material for MEGRAHI's reappeal after 16 May 2005. The Commission has, timely, received a great deal of material form MEBO, (8 report's). The reappeal from the LIBYAN official Mr. Abdelbaset Ali AL MEGRAHI in the "Lockerbie-Case" is guaranteed. The SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION will announce its findings in September, 2005. It is expected That this COMMISSION will refer the "LOCKERBIE CASE" back to the SCOTTISH Appeals court. The three disastrous key facts in the circumstantial "Lockerbie-case":
Open letter to the Leader Muammar el Gaddafi and to the General People Congress JAMAHIRIYA of LIBYA Zürich, November 10 2004 chrisbr Your Exellency, dear Leader from the JAMAHIRIYA of LIBYA "LOCKERBIE" is not yet solvend, "LOCKER C" is on it's way and very soon you shall be harvest the fruits in form of full satisfaction and great international prestige for the JAMAHIRIYA of LIBYA! With this letter I shall announce a worldwide highest prestige for LIBYA after the re-appeal in the Lockerbie-affair. You will enjoy for yourself, for Mr. Abdelbaset Al Megrahi, for the people of LIBYA and for it's officials to soon get back full honour since, as you know, LIBYA was not involved into the Lockerbiedisaster. The true reasons, for that LIBYA has to accept the responsibility, were simply unfair and cheap political machinations. After 13 years of struggling and hard investigations I am today in the position to prove 100% to the review commission in Scotland as well as to the media all over the world, that there was no "bomber-suitcase" brought onto PanAm Flight 103 by Libyan "official" Mr. Al Megrahi. The court in Camp Zeist has made servere and incredible misleads! Responsible for the monstrous suspiction against the 2 Libyans, following the newest top-secret reports (which are in my hands) is nobody else then the German service (Bundeskriminalamt in Meckenheim, Germany). I inform you about the latest stand of the exoneration proofs, which I shall present to the Scottish Criminal Cases Review Commission (SCCRC) prior to the re-appeal. Basically, the re-appeal is based on two fundamental mistakes made by the Camp Zeist court, which must clearly be revised: 1.> Regarding the "bomber-suitcase" which was declared to be on ex Tray Nbr. B-8849 which was allegatedly brought by AIRMALTA flight KM-180 via Frankfurt on bord of PanAm-103/A, it can clearly be proven, that this suitcase was on a "normal" passenger bag, belonging to Mr. W. WAGENFÜHRER, travelling on flight PanAm PA-643 from Berlin-Tegel. Mr. Wagenführer finished his journey in London-Heathrow and was there collecting his baggage. This clearly proves, that Mr. Wagenführer's bag could have not been loaded onto the disastrous flight PA-103. 2.>The fragment of the allegatedly found timer MST-13, manufactured by MEBO AG of Zurich, is provable not coming from a series of such timers which were delivered to LIBYA. This clearly leads to be conclusion, that the construction of an Libyan involvement (via the timer fragment) within the Lockerbie-attak will simply collapse. As you might probably know, my company MEBO AG as well as myself personally were directly involved into the investigations of the Lockerbie-case. Fact is, that my company MEBO AG was delivering 20 pieces of the MST-13 Timer to the Libyan army, about 2 years before the Lockerbie-attack (Tschad-conflict). The Scottish police and the FBI allegated, that one fragment of such a MST-13 timer was found under the wreckage of the B747 in Lockerbie and made a construction of a "track of blood" from Lockerbie via MEBO AG an then on to LIBYA. In the future re-appeal, myself and the new defense-team MacKechnie will prove, that this central piece of evidence (fragment of timer MST-13), is not orgien of the timers which MEBO AG delivered to LIBYA. This chain of prove is of specific importance, since further civil claims for damage in a volume of hundreds of millions of dollars were filed against LIBYA and could hence be rejected. Also MEBO AG is facing a claim for damage of as USD 32Million by PanAm-Insurance since 1991. As a matter of fact, I was treated by the ex Scottish lawyers DUFF & TAYLOR very badly during the trial at Camp Zeist. For me it was a dirty political game. The two lawers DUFF & TAYLOR would have been easily in the position to present a number of exoneration proofs, if they would have worked professionally. It can only be suspected, that their only motivation was moneybesides of other possible considerations (see above)... However, please share with me the conviction, that with the help of the new and very strong proves, with the help the new defense-team with the help of God, Mr. Abdelbaset al Megrahi and LIBYA will soon get back the full honour and discharge. With my best regards Edwin Bollier VR MEBO LTD Following important announcements coming soon on this Website which will prove conclusively, that LIBYA was not involved in the crash of PANAM 103 over Lockerbie. Scotland: 1.> Expertise: BKA-Rapport ST 33-068507/88 vom Bundeskriminalamt Meckenheim in Germany. (Ergebnisbericht, Ermittlungen und Beurteilung des (BKA), über die Möglichkeit des Einbringens eines Sprengstoff Koffers in die Zubringermaschine PanAm Flug PA-103/A im Airport Frankfurt. Dieser Bericht beinhaltet fatale Fehler, welche die Möglichkeit geschaffen haben, dass von der Anklage behauptet werden konnte, ein Sprengstoff Koffer sei von AirMalta Flug KM-180 in Frankfurt auf PA-103/A transferiert worden. 2.> MEBO Anti- BKA Rapport vom 29.April 2004: Dieser Rapport listet beweisbar sämtliche Fehler aus dem BKA Rapport auf und belegt mit den "Worksheets" Codierungen und Gepäckanlieferungen etc. die tatsächlichen Fakts in der Frankfurter Gepäcksförderung FA 32. 3.> Chapter 13: Dieser Inhalt der Anklage (HER MAJESTY'S v Megrahi CHAPTER 13 Frankfurt Airport) ist massgebend an dem verhängnisvollen und falschen Urteil gegen MEGRAHI mitverantwortlich. 4.> MEBO Rapport vom 12. August 2004: Dieser Rapport zeichnet die beweisbaren verhängnisvollen Fehler in der "Accusation" des Staatsanwaltes und das passive Verhalten des "Defenseteams" DUFF&TAYLOR im Lockerbieprozess und Appeal auf. 5.> MEBO RAPPORT vom September 2004: Dieser Rapport befasst sich mit dem mysteriösen Fall der beiden unbegleiteten braunen HUBBARD Samsonite Koffer und will beweisen, dass beide (2) Koffer in Frankfurt auf den PanAm Flug PA-103/A geladen wurden und somit in London-Heathrow angekommen sind. Teile des einen HUBBARD Koffers wurden in Lockerbie gefunden, angeblich war kein Sprengstoff in diesem. Der zweite HUBBARD Koffer wurde anderntags von London Heathrow aus, mit Flug PA-123 nach Seattle USA befördert... 6.> Darstellung sämtlicher Beweisunterlagen und Dokumente, welche in Frankfurt vom BKA beschlagnahmt wurden und dem Gericht in Zeist und dem Defenseteam DUFF&TAYLOR zur Verfügung standen, aber zum Teil nicht benutzt wurden. Der ehemalige Lockerbieprozess in Kamp van Zeist, hätte mit Leichtigkeit zu Gunsten LIBYAs gewonnen werden können, hätte das Defenseteam DUFF&TAYLOR professionell und mit Experten zusammen gearbeitet. Wir haben volles Vertrauen in die SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION, welches den rechtsgültig, aber unschuldig Verurteilten Abdelbaset al Megrahi durch ein "RE-APPEAL" vermutlich in die selbe befreiende Position, wie den ehemaligen Mitangeklagten KHALIFA FHIMA, bringen wird. Zum Nachdenken: Mr. Abdelbaset al MEGRAHI, Vater von 5 Kindern sitzt mit grosser Wahrscheinlichkeit unschuldig, bereits seit 3 Jahren, im "scottish" BARLINNI Gefängnis in Glasgow! (Lebenslänglich 27Jahre)
Verzug Mitteilung:
Die Veröffentlichung des MEBO Buches:
> DIE WAHRHEIT STARB VOR LOCKERBIE < bleibt bis nach dem "Re-Appeal" des Lockerbie-Prozesses, suspendiert. Das Auslieferungsdatum wird zur gegebener Zeit neu angekündigt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Fragen/Question by e-Mail |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Stay tuned ..... NEWS | Archives A - B - C - D - E - F - G - H | Updated:
E-mail: mahnaz@bluewin.ch - URL: http://www.mebocom-defilee.ch © COPYRIGHT - EDWIN & MAHNAZ BOLLIER-TAVAKOLI - 8047 ZÜRICH 14.JUNI 2005 MAHNAZ BOLLIER-TAVAKOLI, PRIVAT INVESTIGATOR, FACT-FINDING COMMITTEE E-mail: mahnaz@bluewin.ch - URL: http://www.lockerbie.ch |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
The MEBO Inc.-defence team and Edwin Bollier, VR |